Auszug aus Google Bewertungen



Vorteile der Spielplatzhelden
- Individuelle Förderung durch eine kleine Gruppe von maximal 5 Kindern Â
- Persönliche Beziehung: Sie haben die Möglichkeit, uns als Betreuungsperson kennenzulernen, was eine vertrauensvolle Bindung zwischen uns und Ihrer Familie fördert Â
- Eltern-Kind-Austausch: Durch den engen Austausch zwischen Ihnen als Eltern und uns als Fachkraft kann die Erziehung im Einklang mit Ihren Familienwerten erfolgen Â
- Feste Bezugsperson: Wir stĂ€rken das emotionale Wohlbefinden Ihres Kindes Â
- Gezielte Förderung: Besonders bei Kindern mit besonderen BedĂŒrfnissen können wir individuell auf Förderbedarf eingehen Â
Was ist die Kindertagespflege?
Die Kindertagespflege ist ein gesetzlich anerkanntes Angebot der Kinderbetreuung, das Eltern unterstĂŒtzt, Beruf und Familie zu vereinbaren.Â
- Der Bildungsauftrag in der Kindertagespflege besteht in der Förderung der sozialen, emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung von Kindern gemÀà § 22 SGB VII.
- Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bietet die Kindertagespflege eine gleichwertige Betreuungsform zu Kindertageseinrichtungen fĂŒr Kinder unter drei Jahren.
- Die Betreuung erfolgt in kleinen Gruppen mit maximal fĂŒnf Kindern im Alter von 0 bis 14 Jahren.
- Die Betreuungszeiten sind hĂ€ufig flexibler als in KindertagesstĂ€tten und können besser an die BedĂŒrfnisse der Eltern angepasst werden.
- Die Betreuung findet meist im Haushalt der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Familien oder in anderen geeigneten RĂ€umlichkeiten statt.
Insgesamt stellt die Kindertagespflege eine wertvolle Alternative zur klassischen KindertagesstÀtte dar.
Ansprechpartner im Rhein-Pfalz-Kreis
Die Betreuung von Kindern bei Kindertagespflegepersonen wird vom Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises gemÀà der aktuellen Satzung gefördert. Wenn kein Kita-Platz ab dem 2. Lebensjahr zur VerfĂŒgung steht, werden die Kosten fĂŒr die Betreuung in der Kindertagespflege vom Jugendamt ĂŒbernommen.Â
Bei einer Beratung zur finanziellen Förderung sowie UnterstĂŒtzung beim Antrag wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Ansprechpartnerin, die fĂŒr Ihren Wohnort im Rhein-Pfalz-Kreis zustĂ€ndig ist. Eltern aus Speyer und Ludwigshafen werden durch den Kinderschutzbund Speyer und Ludwigshafen beraten. FĂŒr weitere Informationen oder um einen Termin zu vereinbaren, können Sie die jeweiligen Kontaktstellen der Kinderschutzbundes in Anspruch nehmen.
Beitragsberechnung
Frau Schillo (A-O) 0621 5909 â 1331, birgit.schillo@rheinpfalzkreis.de
Frau Schmidt (P-Z) 0621 5909 â 1321, andrea.schmidt@rheinpfalzkreis.de
Vermittlung von Kindertagespflegepersonen
Frau Graber 0621 5909 â 1341, kerstin.graber@rheinpfalzkreis.de
Schifferstadt, Beindersheim, Birkenheide, Bobenheim-Roxheim, Dannstadt-Schauernheim, FuĂgönheim, GroĂniedesheim, HeĂheim, Heuchelheim, Hochdorf-Assenheim, Kleinniedesheim, Lambsheim, Maxdorf, Rödersheim-Gronau
Frau Marksteiner 0621 5909 â 1070, katja.marksteiner@rheinpfalzkreis.de
Altrip, Böhl-Iggelheim, Mutterstadt, Neuhofen, Limburgerhof, Otterstadt, Waldsee, Dudenhofen, Hanhofen, Harthausen
Frau Asal-Frey 0621 5909 â 1071, Römerberg, sabine.asal-frey@rheinpfalzkreis.de
Kindertagespflegepersonen zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:
- Abschluss eines Qualifizierungskurses in âKindertagespflegeâ mit einem Zertifikat, das nach dem Curriculum des Qualifizierungshandbuchs fĂŒr Kindertagespflege vergeben wird. Hierbei umfasst die Grundqualifizierung von 300 Unterrichtseinheiten (inklusive 80 Stunden Praktikum), basiert auf dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB)
- Praktische Erfahrung in der Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 14 Jahren
- Fundierte Kenntnisse in der Erziehung sowie in der altersgerechten Förderung von Kindern
- Kontinuierliche Teilnahme an pÀdagogischen Weiterbildungen
Â
Sie besitzen sie eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes, die folgende Voraussetzungen umfasst:
- Vorlage eines erweiterten FĂŒhrungszeugnisses
- Nachweis eines aktuellen Erste-Hilfe-Kurses fĂŒr Kinder
- Besitz eines Hygienezertifikats
- Kindgerechte RĂ€ume
- Masernschutz gemÀà IfSG
- Gesundheitsnachweis
Auszug aus § 24 SGB VIII Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtung und in der Kindertagespflege
.Jedes Kind das das erste Jahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagepflege zu fördern.
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frĂŒhkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Download
Dokumente vom Rhein-Pfalz-KreisÂ
Informationsblatt Eltern 3-24.pdf
Formblatt 1 â Antrag auf Förderung 4-24.pdf
Formblatt 2 â Antrag auf Auszahlung der lfd. Geldleistung 1-2024.pdf
Formblatt 3 â Verdienstbescheinigung und BeschĂ€ftigungsnachweis.pdf
Viele Informationen rund um das Thema Kindertagespflege finden Sie hier:Â Â
Folgende Informationen rund um die Spielplatzhelden finden Sie hier:Â Â
Mehr Informationen unter:
Bundesverband Kindertagespflege
Der Bundesverband fĂŒr Kindertagespflege (BVkT) informiert Eltern ĂŒber die Betreuung ihrer Kinder durch qualifizierte Tagespflegepersonen und setzt sich fĂŒr bessere Rahmenbedingungen und QualitĂ€t in der Betreuung ein.
Landesverband Kindertagespflege RLP
Der Landesverband fĂŒr Kindertagespflege RLP ist eine Organisation auf Landesebene, die Eltern ĂŒber die Betreuung ihrer Kinder informiert und unterstĂŒtzt. Er fĂŒhrt regelmĂ€Ăige GesprĂ€che mit dem Land, um qualitĂ€tsorientiert sicherere Rahmenbedingung zu schaffen, die die Kindertagespflege vor Ort und im Land weiterzuentwickeln.
Pro Kindertagespflege Vorderpfalz
Wir informieren ĂŒber die Kindertagespflege und machen sie als individuelle Betreuungsform bekannt. Wir fordern die Gleichstellung von Kindertagespflege und institutioneller Betreuung im U3 Bereich sowie die Beitragsfreiheit zur UnterstĂŒtzung der faktischen Wahlfreiheit fĂŒr Familien. Wir fördern den Interessen- und Informationsaustausch unter Kindertagespflegepersonen in der Vorderpfalz.